Berlin (dpa/bb) *17:34 Uhr – IG Metall: Siemens-Abspaltung betrifft 400 Beschäftigte in Berlin
Der Technologiekonzern Siemens trennt sich von seinem Geschäft mit großen Maschinen - der Schritt beschäftigt im kommenden Jahr auch die Gewerkschaft IG Metall in Berlin. Rund 400 Beschäftigte seien in der Hauptstadt von der Abspaltung betroffen, sagte die Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Berlin, Regina Katerndahl, am Mittwoch bei einem Ausblick auf dieses Jahr. Die IG Metall werde sich deshalb für den Erhalt der Beschäftigungsverhältnisse und der Tarifbindung einsetzen.
Die Siemens-Motorensparte LDA hat ihren Hauptsitz in Nürnberg, beschäftigt dort und in Berlin rund 2200 Mitarbeiter sowie in Tschechien, den USA und China weitere 4800. Hauptprodukt sind große Motoren für den Bergbau, die Chemie-, Öl- und Gasindustrie.
Schon die Abspaltung der Siemens-Energiesparte habe gezeigt, dass sich der Konzern immer stärker von der Industrieproduktion zu einem Softwareunternehmen entwickle, sagte Katerndahl. Auf diese neuen Kernbereiche müsse sich die Gewerkschaft in Zukunft einstellen. Es brauche mit den Beschäftigten die Einmischung in die Fragen, was und wie produziert werde und welche Qualifikationen die Beschäftigten dafür benötigten.
München (dpa/lby) *16:52 Uhr – Krebspatient scheitert mit Millionenklage gegen Pharmahersteller
Ein an Krebs erkrankter Mann ist vor dem Landgericht München II mit einer Millionenklage gegen einen Arzneimittelhersteller gescheitert. Der Kläger hatte argumentiert, er sei durch das Blutdruck senkende Medikament an einem Analkarzinom erkrankt. Chargen des Medikaments waren später wegen einer Verunreinigung des dem potenziell krebserregenden Stoff N-Nitrosodimethylamin (NDMA) zurückgerufen worden.
Nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Juli 2018 eine Information über den Rückruf herausgegeben hatte, forderte er den Hersteller zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von einer Million Euro auf.
Das Gericht wies nun die Klage ab. Der Kläger habe auch nach ausdrücklichem Hinweis des Gerichts nichts Konkretes dazu vorgetragen, wann genau er das Medikament tatsächlich eingenommen hatte, hieß es zur Begründung. Daher musste auch keine Beweisaufnahme durch Sachverständigen-Gutachten erfolgen zu der Frage, ob die Einnahme des Medikamentes überhaupt die Ursache für das Karzinom gewesen sein konnte, hieß es weiter.
Der Mann habe pauschal angegeben, er habe seit Dezember 2011 bis zur Diagnose der Krebserkrankung im Jahr 2016 das Arzneimittel regelmäßig eingenommen. Er hatte behauptet, sämtliche Chargen, aus denen er Tabletten erhalten habe, seien von der Verunreinigung betroffen gewesen. Die Herstellerfirma hatte dies bestritten. Damit fehle ein konkreter Anhaltspunkt für eine Beweiserhebung, ob das Karzinom auf die Einnahme zurückgehen konnte, urteilte das Gericht.
Johannesburg (dpa) *12:53 Uhr – Neue Produktionsstätte soll Impfstoff-Produktion in Afrika befeuern
Afrika baut seine Impfstoffproduktion von aktuell weniger als einem Prozent mit einer neuen Anlage in der südafrikanischen Touristenmetropole Kapstadt aus. Als Beginn einer neuen Ära würdigte Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa am Mittwoch die Eröffnung der Produktionsstätte, die bis zum Jahr 2025 rund eine Milliarde Impfstoffe für den gesamten Kontinent herstellen will.
Zugleich soll sie nach dem Willen ihrer Gründer auch für einen Wissenstransfer sorgen. Dahinter steckt das kalifornische NantWorks-Konglomerat, das auf Medizintechnologie spezialisiert ist.
Die NantSA-Anlage soll nicht nur Impfstoffe zum Schutz vor dem Coronavirus, sondern auch vor anderen Krankheiten, wie Malaria, Tuberkulose, Gelbfieber oder HIV erforschen und herstellen.
Die Afrikanische Union (AU) plant, bis 2040 bis zu 60 Prozent aller auf dem Kontinent benötigten Vakzine vor Ort herzustellen. Für diese Zwecke gründete die AU im Vorjahr die Afrikanische Medizin-Agentur (AMA). Länder wie Südafrika, Ägypten, Marokko, Senegal und Ruanda sind mit entsprechenden Projekten Vorreiter.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Auch Kenia und Nigeria wollen in naher Zukunft in die Impfstoffherstellung einsteigen. Als wichtiger Schritt beim Aufbau einer kontinentalen Impfstoffproduktion gilt auch die Gründung der Afrikanischen Medizin-Agentur (AMA). In Afrika haben gerade mal 11 Prozent der Bevölkerung eine vollständige Grundimmunisierung gegen das Coronavirus.