EU-Verpackungsverordnung Jetzt gilt die neue PPWR: schärfere Regeln für die Verpackungsindustrie

Von Sarah Junker 2 min Lesedauer

Ab dem 12. August 2026 gelten neue Regelungen der EU-Verpackungsverordnung. Auf die verbotenen Plastik-Strohhalme folgen nun strengere PFAS-Grenzen für Nahrungsmittelverpackungen, Kennzeichnungspflichten und Mehrweg-Modelle für Glasbehälter.

Neue Regelungen der EU-Verpackungsverordnung nehmen u. a. PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen ins Visier.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Neue Regelungen der EU-Verpackungsverordnung nehmen u. a. PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen ins Visier.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Mit dem 12. August 2026 beginnt die praktische Anwendung der europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR). Nach dem Verbot für Plastik-Strohhalme, Teller und Besteck nimmt die EU nun die Verpackung als Ganzes ins Visier: Strengere PFAS-Grenzen, einheitliche Kennzeichnungen, weniger Verpackungsmaterial und mehr Recycling sollen den europäischen Verpackungsmarkt grundlegend verändern.

Mit der PPWR ersetzt die EU die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG durch unmittelbar geltendes Recht. Hersteller, Abfüller und Inverkehrbringer müssen Verpackungen künftig nicht mehr allein nach Produktschutz, Funktion und Kosten betrachten – sondern zunehmend auch danach, wie sparsam sie eingesetzt, wie gut sie recycelt und wie viel Material wiederverwendet werden kann.

Ab heute wird genauer hingeschaut – vor allem bei PFAS

Eine der Neuerungen betrifft PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen. Seit dem 12. August 2026 dürfen solche Verpackungen bestimmte PFAS-Konzentrationen nicht mehr erreichen oder überschreiten. Die PPWR legt dafür konkrete Höchstwerte fest:

  • 25 ppb für einzelne, gezielt analysierte PFAS,
  • 250 ppb für die Summe der gezielt analysierten PFAS,
  • 50 ppm für PFAS insgesamt, einschließlich polymerer PFAS.

Die Verordnung sieht außerdem eine harmonisierte Kennzeichnung vor, die Verbrauchern die Materialzusammensetzung und damit die korrekte Entsorgung erleichtern soll. 2028 wird das auf den Verpackungen sichtbar sein – die Umsetzung startet ab sofort.

Welche Regelungen gelten ab 2030?

Die großen Veränderungen für Verpackungsdesign und Materialeinsatz stehen noch bevor. Ab 2030 greifen unter anderem strengere Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Leerraum und den Einsatz von Recyclingmaterial.

  • Design for Recycling: Verpackungen müssen bis 2030 so konzipiert sein, dass sie tatsächlich und wirtschaftlich recycelt werden können. Klebstoffe, Beschichtungen, Druckfarben, Materialverbunde und Verschlüsse geraten damit ebenso in den Fokus wie die Wahl des Grundmaterials.
  • Leerräume minimieren: Pakete dürfen neben dem Produkt maximal 50 % Leerraum enthalten, um den „Lufttransport“ in überdimensionierten Versand- und Produktverpackungen einzuschränken. Füllmaterial wie Papier, Luftkissen, Luftpolsterfolie oder Schaumstoff gilt dabei als Leerraum.
  • Recyclinganteile (Rezyklatquoten): Bestimmte Kunststoffverpackungen müssen verbindliche Mindestquoten an post-consumer recyceltem Kunststoff (PCR) vorweisen. Kontaktempfindliche und besonders sensible Anwendungen – wie Arzneimittel – behandelt die PPWR nicht wie gewöhnliche Kunststoffverpackungen.
  • Wiederverwendung und Mehrweg: Für bestimmte Transport- und Verkaufsverpackungen treten gestaffelte Mehrwegquoten für alle Mitgliedsländer in Kraft (z. B. für Glasbehälter).

(ID:50927506)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung