Verbraucher können aufatmen: Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln bleiben auf niedrigem Niveau. Dies berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das 2023 so viele Proben untersucht hat wie nie zuvor. Lesen Sie, welche Lebensmittel besonders gut abschnitten, und wo doch Grenzwerte überschritten wurden.
Pestizidrückstände sind in der klassischen Landwirtschaft nahezu unvermeidbar. Doch wie stark sind Lebensmittel in Deutschland belastet? Dies hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit untersucht.
(Bild: Dusan Kostic - stock.adobe.com)
Lebensmittel in Deutschland enthalten nur selten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte. Das belegt die „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2023“ des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Behörde hat 22.314 Lebensmittelproben in mehr als 8,8 Millionen Analysen auf 1.072 verschiedene Stoffe untersucht – mehr als je zuvor. Wie stark Lebensmittel belastet sind, hängt dem Untersuchungsergebnis zufolge von ihrer Art und Herkunft ab. Diese ermittelten Unterschiede bestätigen die Ergebnisse der Vorjahre.
Kaum oder gar keine Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte fanden die Prüfer 2023 in häufig verzehrten Lebensmitteln wie Karotten, Kartoffeln, Äpfeln sowie in saisonalen Erzeugnissen wie Erdbeeren und Spargel.
Die meisten Überschreitungen (bei Lebensmitteln mit mindestens hundert untersuchten Proben) traten auf bei
Mangos,
getrockneten Bohnen,
Pfeffer (schwarz, grün, weiß),
Reis,
Tee (schwarz und grün),
Erdnüssen,
Bohnen mit Hülsen
und Kirschen.
Hier lagen die Überschreitungsquoten zwischen 6,2 und 7,9 % der jeweils untersuchten Proben.
Die Herkunft der Erzeugnisse bestimmt maßgeblich, wie hoch die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln ausfällt.
Bei Erzeugnissen aus Deutschland überschritten 1,0 % der Proben die geltenden Höchstgehalte für Pestizidrückstände. Für andere EU-Staaten waren es 1,3 %.
Bei Erzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern überschritten 8,5 % der Proben den Höchstgehalt.
Insgesamt sank die Quote der Überschreitungen leicht im Vergleich zum Vorjahr.
Bio-Lebensmittel deutlich geringer belastet
Der ökologische Anbau erlaubt deutlich weniger Pflanzenschutzmittel als der konventionelle Anbau. So ist es nachvollziehbar, dass Bio-Produkte weniger Rückstände aufweisen als konventionell erzeugte Ware: 71,9 % der Proben aus ökologischem Anbau wiesen keine quantifizierbaren Rückstände auf. Bei konventioneller Ware traf dies nur auf 35,8 % der Proben zu.
Viele Proben mit gleich mehreren Wirkstoffen kontaminiert
Wie im Vorjahr enthielt gut ein Drittel aller untersuchten Proben mehr als einen Wirkstoff. In einigen Lebensmitteln mit mehr als hundert untersuchten Proben fanden die Prüfer sogar bei mindestens drei Vierteln der Proben Mehrfachrückstände. Dies betraf vor allem
Kirschen,
Mandarinen,
Johannisbeeren (schwarz, rot, weiß),
Tafeltrauben,
Pfirsiche/Nektarinen,
Orangen,
Rosenkohl/Kohlsprossen
und Erdbeeren.
Die Labore der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer analysierten im Jahr 2023 insgesamt 22.314 Proben in mehr als 8,8 Millionen Analysen auf 1.072 verschiedene Stoffe.
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Lebensmittelsektor
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind in der herkömmlichen Landwirtschaft nahezu unvermeidbar. Sie sind aber nur dann zulässig, wenn sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind.
Bloß, weil ein Höchstwert von Pestizidrückständen überschritten ist, muss nicht automatisch ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher bestehen. Die Behörden legen einen Höchstgehalt so fest, dass er sich an der Menge orientiert, die bei sachgerechter Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Ein Risiko für die Gesundheit darf dabei nicht entstehen. Daher können die Rückstandshöchstgehalte deutlich unterhalb der gesundheitlichen Bedenklichkeit liegen, sprich: es gibt meist eine große Pufferzone zwischen der definierten Höchstmenge und der tatsächlich gesundheitsbedenklichen Minimalkonzentration.
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