Produktsicherheit Lebensmittelbranche besonders gefährdet durch Erpressungsversuche

Von dpa 3 min Lesedauer

Der Fall Hipp zeigt, wie verwundbar Lebensmittelhersteller sind: Erpresser nutzen die Verletzlichkeit der Branche gezielt aus. Während Großkonzerne Krisenstäbe haben, fehlt kleinen Firmen oft die Vorbereitung.

Der Babynahrungshersteller HiPP wurde Opfer einer Erpressung mit Rattengift in Babynahrungsgläsern wurde: Fünf Gläser wurden in Österreich, Tschechien und der Slowakei gesichert, eines soll noch im Umlauf sein.(Bild:  Gemini 3.1 Flash Image  / KI-generiert)
Der Babynahrungshersteller HiPP wurde Opfer einer Erpressung mit Rattengift in Babynahrungsgläsern wurde: Fünf Gläser wurden in Österreich, Tschechien und der Slowakei gesichert, eines soll noch im Umlauf sein.
(Bild: Gemini 3.1 Flash Image / KI-generiert)

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) sieht Lebensmittelunternehmen mit Blick auf Erpressungsversuche besonders gefährdet. Ihre Produkte seien durch den deutschlandweiten Vertrieb leicht zugänglich und manipulierbar, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Peter Feller der Deutschen Presse-Agentur. Entsprechende Vorfälle könnten zudem mit einer hohen Öffentlichkeitswirkung verbunden sein.

Pflichten von Lebensmittelunternehmen in Erpressungsfällen

Lebensmittelunternehmen haben in Erpressungsfällen keine gesetzlich festgelegte detaillierte Transparenzpflicht, müssen aber Behörden umgehend informieren, Verbraucher schützen und Kommunikation mit Ermittlungen abstimmen:

Behörden: Die Meldepflicht an Behörden gemäß Art. 19 der Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Lebensmittelrechts. Aufgrund des Dioxinskandals wurde 2011 die Meldepflicht um Labore erweitert. Diese müssen nun auch unsichere Lebensmittel an Behörden melden, wenn sie bei Eigenkontrollen darauf stoßen.

Verbraucher: Besteht eine Gefahr für Verbraucher, sind Unternehmen verpflichtet, die Öffentlichkeit aktiv und umfassend über die betroffenen Produkte zu informieren, um gesundheitliche Schäden abzuwenden. Betroffene Produkte müssen vom Markt genommen oder zurückgerufen werden, sofern sie sich nicht mehr unter der unmittelbaren Kontrolle des Unternehmers befinden.

Eingeschränkte Öffentlichkeitskommunikation: Obwohl von betroffenen Unternehmen Transparenz erwartet wird, äußern sie sich zu Details der Erpressung oft nicht öffentlich, um die Ermittlungen der Polizei nicht zu gefährden und keine Nachahmer zu provozieren.

Rattengift in Babynahrung – Hipp wird erpresst

Mit Rattengift in Babynahrung versucht ein Unbekannter, den Babykosthersteller Hipp zu erpressen. In Österreich, Tschechien und der Slowakei wurden laut Polizei fünf manipulierte Babynahrungsgläser entdeckt. Laboruntersuchungen ergaben, dass diese Rattengift enthielten. Ein weiteres Glas wird im österreichischen Burgenland noch gesucht. Das deutsche Sortiment ist nach Angaben des Unternehmens im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm nicht betroffen.

Laut Unternehmen war die Erpressungsnachricht an ein Sammelpostfach geschickt worden. Die E-Mail sei am 27. März in einem Postfach für Anfragen aus dem Ausland gelandet, das nur alle zwei bis drei Wochen kontrolliert werde, fasste die österreichische Zeitung Die Presse Aussagen von Geschäftsführer Stefan Hipp zusammen.

Betroffene Handelspartner in Tschechien und der Slowakei haben nach Unternehmensangaben alle Hipp-Babygläschen aus dem Verkauf genommen. Hipp rufe weiter alle Babykostgläschen zurück, die bei Spar Österreich gekauft wurden. Vorsorglich, präventiv und ohne Verdachtsmomente hätten auch die Rewe-Gruppe in Österreich Hipp-Produkte bei Bipa, Billa, Billa Plus und Adeg aus dem Verkauf genommen. Ebenso handelte die Drogeriemarktkette dm.

Wie wappnen sich Hersteller gegen Erpressungsversuche?

Mehrfach waren in der Vergangenheit namhafte Unternehmen Ziel von Erpressungsversuchen mit vergifteten Lebensmitteln geworden. Die Gefahr ist bekannt.

„Effektive Krisenbewältigung erfordert eine präventive Auseinandersetzung mit möglichen Unternehmensbedrohungen“, sagte der stellvertretende BVE-Hauptgeschäftsführer Feller. Dazu gehöre vor allem eine gute Vorbereitung, etwa durch die Einrichtung eines Krisenstabs sowie die Ausarbeitung von Krisenplänen. Nur so könne eine schnelle Reaktionsfähigkeit sichergestellt und drohender Schaden abgewendet oder zumindest minimiert werden.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen stelle dies jedoch häufig eine große Herausforderung dar. Die Komplexität einzelner Krisen übersteige oft sowohl die Managementkapazitäten als auch den Erfahrungshintergrund der Betroffenen. Aus diesem Grund habe die BVE bereits 2006 ein eigenes Krisenmanagement implementiert, so Feller weiter. Dieses unterstütze Unternehmen sowohl präventiv als auch im konkreten Krisenfall. Der Verband vertritt die Interessen der Lebensmittelhersteller in Deutschland.

Wie schützen sich Supermärkte und Discounter?

Die großen Handelsketten halten sich auf Nachfrage bedeckt. „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu sicherheitsrelevanten Aspekten grundsätzlich nicht öffentlich äußern“, sagte ein Sprecher der Rewe-Gruppe. „In jedem Fall gilt für uns die Maxime, dass die Sicherheit unsere Kund:innen und Mitarbeitenden oberste Priorität haben.“

Lidl teilte mit: „Die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter steht für uns jederzeit an erster Stelle.“ Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, setze man auf bewährte interne Prozesse. Weitere Angaben machte das Unternehmen unter Verweis auf Sicherheitsgründe nicht. Der Handelsverband Deutschland, der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels, Edeka und Aldi Süd äußerten sich nicht zum Thema.

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