Entalkoholisierter Bio-Wein Neue Zulassung für Vakuumdestillation für Öko-Wein

Von Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) 1 min Lesedauer

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Winzer und Winzerinnen dürfen wieder alkoholfreien Bio-Wein herstellen. Möglich wird dies da nun die EU-Kommission die Vakuumdestillation für Öko-Wein erneut zugelassen hat.

EU-Kommission lässt das Vakuumdestillationsverfahren für entalkoholisierten Bio-Wein zu.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
EU-Kommission lässt das Vakuumdestillationsverfahren für entalkoholisierten Bio-Wein zu.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Ab dem 18. März darf entalkoholisierter Bio-Wein wieder hergestellt und als Bio ausgelobt werden. Die Neu-Zulassung des Vakuumdestillationsverfahrens durch die EU-Kommission tritt dann in Kraft. Dadurch wird eine seit 2023 existierende Rechtslücke für alkoholfreien Bio-Wein geschlossen. Der deutsche Bio-Spitzenverband Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hatte sich dafür nachdrücklich eingesetzt.

„Endlich dürfen Winzer und Winzerinnen wieder alkoholfreien Bio-Wein herstellen und ihr Produkt als solchen verkaufen. Dass sie es knapp zwei Jahre nicht durften, war eine unnötige Rechtsposse, die jetzt glücklicherweise beendet wurde“, kommentiert Peter Röhrig, geschäftsführender BÖLW-Vorstand.

Für Röhrig sind hohe Bio-Standards richtig und wichtig. „Die Vakuumdestillation freilich wurde bis 2023 schon für die Herstellung von alkoholfreiem Bio-Wein eingesetzt und hat zu keinem Zeitpunkt die ökologische Qualität in Frage gestellt“, so der BÖLW-Vorstand.

Am 26. Februar wurde die delegierte Verordnung 2025/405 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ergänzt die EU-Öko-Verordnung 2018/848 um das Verfahren der Vakuumdestillation zur Entalkoholisierung von Bio-Wein. Diese Ergänzung wurde notwendig, weil die Herstellung von alkoholfreiem Wein seit dem 1.1.2023 nicht mehr unter das Lebensmittelrecht, sondern unter das EU-Weinrecht fällt. Da in der EU-Öko-Verordnung alle Verfahren für die Herstellung von Bio-Wein vor einer Verwendung explizit zugelassen sein müssen, musste diese Zulassung nachgeholt werden, obwohl das Verfahren selbst bereits vor dem 1.1.2023 zum Einsatz kam.

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