Mindestlohnkommission Arbeitgeber appellieren die Tarifautonomie zu wahren

Von ANG, NGG 2 min Lesedauer

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Anlässlich der bevorstehenden Sitzungen der Mindestlohnkommission, die bis Ende Juni 2025 einen Vorschlag für die künftige Mindestlohnanpassung verhandelt, mahnt die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG), die Tarifautonomie zu wahren und gesamtwirtschaftliche Lage zu berücksichtigen.

Die Mindestlohnkommission erarbeitet bis Ende Juni 2025 einen Vorschlag für die künftige Mindestlohnanpassung.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die Mindestlohnkommission erarbeitet bis Ende Juni 2025 einen Vorschlag für die künftige Mindestlohnanpassung.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland brutto 12,82 Euro je Zeitstunde. Die Mindestlohnkommission prüft unter anderem, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist. Bis Ende Juni 2025 verhandelt sie einen Vorschlag für die künftige Mindestlohnanpassung. Dabei orientiert sie sich an der Tarifentwicklung sowie am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten. Die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) appelliert an die Kommission, bei der Gesamtabwägung der Beschlussfindung auch die schwierige wirtschaftliche Lage – Deutschland befindet sich seit über drei Jahren in einer Stagnation bzw. Rezession – zu berücksichtigen. Von den genannten Kriterien „kann die Kommission abweichen, wenn besondere ökonomische Umstände vorliegen und die Kommission daher im Rahmen ihrer Gesamtabwägung zum Ergebnis kommt, dass die beiden Kriterien in dieser Situation nicht geeignet sind, die Ziele des Mindestlohngesetzes und der EU-Mindestlohnrichtlinie zu erreichen“, so die Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld.

„Wenngleich die große Mehrheit der Beschäftigten der Branche deutlich über dem Mindestlohn bezahlt wird, eine zu starke Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns würde nicht nur bestehende Tarifverträge überholen, sondern auch den Druck auf die unteren Lohngruppen erhöhen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit für einzelne Unternehmen ernsthaft gefährden“ befürchtet Kim Cheng, ANG-Hauptgeschäftsführerin. Mittelständische Landwirtschafts- und Obst- sowie Gemüseverarbeitungsbetriebe sind auf Saisonarbeitskräfte angewiesen. Der Lohnkostenanteil bei Rohware liegt über 65 Prozent, und seit Einführung des Mindestlohns 2015 sind die Lohnkosten um 73 Prozent gestiegen, heißt es in der ANG-Pressemitteilung.

Der Selbstversorgungsgrad bei Obst liegt nur noch bei etwa 20 Prozent und wird weiter sinken, trotz des im Koalitionsvertrag formulierten Ziels, die Selbstversorgung zu erhöhen. Im Sinne der Erhaltung der Rohwarenversorgung Deutschlands mit heimischem Obst und Gemüse setzt sich die ANG für eine Sonderregelung für Saisonarbeitskräfte bei der künftigen Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns ein.

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