Gut oder schlecht? EU will Regeln für Gentechnik-Lebensmittel lockern

Von M. Majewsky (dpa) 4 min Lesedauer

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Viele Deutsche schütteln beim Gedanken an gentechnisch veränderte Lebensmittel angewidert den Kopf, doch seitens der EU hat man weniger Bedenken ...

Die EU will die geltenden Regeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel aufweichen, heißt es. Hier einige Informationen dazu ...(Bild:  Genotopia)
Die EU will die geltenden Regeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel aufweichen, heißt es. Hier einige Informationen dazu ...
(Bild: Genotopia)

Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind schon seit Jahrzehnten in der Diskussion, ob sie schädlich sind oder segensreich. Nun sollen die für Gentechnik-Lebensmittel geltenden Regeln in der EU gelockert werden. Künftig soll es demnach zwei Kategorien davon geben. Und gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende Eingriffe stattfanden, sollen auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg ins Supermarktregal gehen dürfen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich jüngst in Brüssel darauf, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bisher relativ strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Wenn die neuen Vorgaben vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt worden sind – was normalerweise eine reine Formsache ist – können Verbraucher nicht mehr auf den ersten Blick erkennen, ob sie durch moderne Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel zu sich nehmen. Foodwatch ist herb enttäuscht und spricht von einem Geschenk an die Agrar-Lobby. Und bisher haben Produkte, in denen sich gekennzeichnet gentechnisch veränderte Pflanzen finden, in Deutschland kaum eine Bedeutung, was sich bald ändern könnte. Doch das Label „Ohne Gentechnik“ soll beibehalten werden, um für Orientierung zu sorgen.

Nicht nur bei der Gentechnik gibt es Risiken für Verbraucher

Frei von Gentechnik soll in Zukunft auch weiterhin die Biolandwirtschaft bleiben. Jedoch soll es laut Parlament kein Verstoß darstellen, wenn es um ein technisch unvermeidbares Vorhandensein von Gentechnik im Biogemüse geht. Eine Kennzeichnungspflicht für Saatgut soll es demnach ermöglichen, weiterhin gentechnikfrei zu arbeiten. Der Lebensmittelhändler Rewe beispielsweise teilte mit, dass man die Entscheidung kritisch sieht und auch mögliche Auswirkungen prüfen will. Neue Sorten unterliegen aber auch weiter der gesetzlich geregelten Sortenprüfung und -zulassung. Das heißt, dass auch künftig gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf den Markt kommen, die komplett ungeprüft sind. Aber auch bei herkömmlichen Züchtungsmethoden bestehen gewisse Risiken. Eines der bekanntesten Beispiele ist die konventionell gezüchtete Lenape-Kartoffel. Denn sie enthielt einen erhöhten Gehalt von natürlich vorkommenden, giftigen Glykoalkaloiden, nachdem eine schädlingsresistentere Wildkartoffel eingekreuzt wurde. Sie musste daraufhin wieder vom Markt genommen werden.

Die bisherige Gentechnik-Regelung für Lebensmittel

Unter das EU-Gentechnikrecht fallen unter anderem Methoden, bei denen artfremde Gene in eine Pflanze implementiert werden – etwa Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze. Diese sogenannte Transgenese fällt unter die strengen Zulassungsregeln und muss auch deklariert werden. Auch gehört ein gesondertes Zulassungsverfahren mit Risikoprüfung dazu, das in der Praxis mehrere Jahre dauert. Das soll auch so bleiben. Ausgenommen würden aber künftig gentechnisch veränderte Pflanzen, bei denen deutlich kleinere Eingriffe vorgenommen wurden. Indirekt landet Gentechnik auch jetzt schon auf unseren Tellern. Denn für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Zudem sind bestimmte Methoden, bei denen eine genetische Veränderung durch Bestrahlung oder Chemikalien vorgenommen wird, bereits jetzt teilweise von der Regulierung und Kennzeichnung nach dem Gentechnikrecht ausgenommen.

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