F-Gas-Verordnung
Nachhaltiger kühlen mit CO2 als Kühlmittel

Von SMC 2 min Lesedauer

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SMC rüstet seine Kühl- und Temperiergeräte um auf das Kältemittel R744 (CO2), dessen GWP-Wert 1 beträgt. Den Anfang macht die HRSC-Serie.

Das Kältemittel R744 (Kohlendioxid) hat einen GWP-Wert von 1, was deutlich unter den internationalen Vorgaben liegt. Betreiber profitieren außerdem von höherer physischer Sicherheit und langfristiger Rechtssicherheit. (Bild: ©  Serg Zastavkin - stock.adobe.com)
Das Kältemittel R744 (Kohlendioxid) hat einen GWP-Wert von 1, was deutlich unter den internationalen Vorgaben liegt. Betreiber profitieren außerdem von höherer physischer Sicherheit und langfristiger Rechtssicherheit.
(Bild: © Serg Zastavkin - stock.adobe.com)

Kältemittel sorgen bei Kühl- und Temperiergeräten nicht nur für die notwendige Kühlleistung – sie bestimmen auch, ob ein Gerät klimafreundlich ist und damit gesetzliche Regularien erfüllt. Zu diesen Vorgaben gehört die bedeutende EU-F-Gas-Verordnung 2024/573. Danach müssen Hersteller und Anwender innerhalb der Europäischen Union spätestens ab Ende 2025 sicherstellen, dass die verwendeten Kältemittel über einen GWP-Wert (Global Warming Potential) von maximal 150 verfügen.

SMC hat daher damit begonnen, seine Kühl- und Temperiergeräte nach und nach auf das Kühlmittel R744 (CO2) umzurüsten, dessen GWP-Wert bei nur 1 liegt. Den Anfang macht die variantenreiche Serie HRSC.

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