Lebensmittelkennzeichnung pflanzlicher Alternativen Geplantes Verbot von „Veggie-Wurst“ verstößt gegen EU-Recht

Von foodwatch, dpa 2 min Lesedauer

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Das EU-Parlament will Begriffe wie „Wurst“ oder „Schnitzel“ nur noch für Fleisch erlauben. Laut einem Rechtsgutachten verstößt das Vorhaben jedoch gegen geltendes EU-Recht – die Trilog-Verhandlungen laufen diese Woche.

Ein foodwatch-Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das vom EU-Parlament geforderte Verbot von Fleisch-Begriffen für pflanzliche Produkte rechtswidrig ist. (Bild:  GPT Image Editor / KI-generiert)
Ein foodwatch-Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das vom EU-Parlament geforderte Verbot von Fleisch-Begriffen für pflanzliche Produkte rechtswidrig ist.
(Bild: GPT Image Editor / KI-generiert)

Das auf EU-Ebene diskutierte Verbot von Fleisch-Begriffen für pflanzliche Produkte verstößt gegen geltendes EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Verbraucherorganisation Foodwatch in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Für Lebensmittelproduzenten hätte ein solches Verbot weitreichende Konsequenzen für die Kennzeichnung pflanzlicher Alternativprodukte.

Was ist in Brüssel geplant?

Das Europäische Parlament hatte Anfang Oktober für ein Verbot gestimmt, wonach Begriffe wie „Wurst“, „Schnitzel“, „Burger“ oder „Würstchen“ künftig nur noch für Fleischprodukte verwendet werden dürfen. Der Vorstoß wurde von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) eingebracht und mit der Begründung versehen, Verbraucher und Landwirte zu schützen. Am Mittwoch werden die „Trilog“-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten fortgesetzt.

Kernaussagen des Rechtsgutachtens

Das Gutachten stützt sich auf die EU-Lebensmittelinformationsverordnung und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2024. Die zentrale rechtliche Problematik:

  • Der EuGH hat klargestellt: Mitgliedstaaten dürfen Produktnamen nicht verbieten, ohne zuvor festzulegen, welche Bezeichnungen stattdessen zu verwenden sind
  • Fehlende Definitionen: Solange keine klar definierten rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen für vegane und vegetarische Lebensmittel existieren, widersprechen solche Verbote der EuGH-Rechtsprechung
  • Unklare Formulierungen: Die geforderte Änderung sei „unklar und unverständlich“ – so würde beispielsweise ein paniertes Schnitzel nicht mehr als „Schnitzel“ gelten dürfen, da die Panade nicht zu den „essbaren Teilen der Tiere“ gehört

Anders gelagert ist die Situation bei Milch: Hier hat die EU klar definiert, dass nur Kuhmilch so bezeichnet werden darf. Pflanzliche Produkte müssen beispielsweise als „Hafer-Drink“ vermarktet werden. Eine vergleichbare eindeutige Definition fehlt jedoch für Fleischbegriffe.

Mehrheit lehnt ein Verbot ab

Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) hatte sich bereits in der Vergangenheit gegen das Verbot ausgesprochen. Foodwatch fordert ihn nun auf, sich in Brüssel klar gegen die Pläne zu stellen. „Unsere Politiker:innen in Brüssel und Berlin sollten sich für eine verständliche und ehrliche Lebensmittelkennzeichnung einsetzen – nicht für Sprachverbote, die nur der Fleischindustrie nützen. Niemand kauft versehentlich Tofuwürstchen, weil er glaubt, es seien Rinderknacker“, forderte Foodwatch-Geschäftsführer Dr. Chris Methmann. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten mit wenigen Ausnahmen gegen das Verbot, dennoch gab es im Parlament eine Mehrheit dafür. Eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von Foodwatch zeigt, dass sich die wenigsten Verbraucher durch Bezeichnungen wie „Tofuwürstchen“ getäuscht fühlen. Demnach lehnt eine klare Mehrheit ein Verbot ab.

Ob das Verbot in Kraft tritt, ist noch offen. Am Mittwoch gehen die „Trilog“-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten weiter. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, müsste eine Mehrheit der EU-Staaten dem Verbot zustimmen.

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