Verbraucherschutz im Fokus Arzneimittel oder Lebensmittel? Expertenrat soll für Klarheit sorgen

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 1 min Lesedauer

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Die neu konstituierte Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen hat ihre Arbeit aufgenommen. Das interdisziplinäre Gremium soll mit wissenschaftlich fundierten Bewertungen die Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln unterstützen.

Eine neue Expertenkommission soll für eine präzisere Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln sorgen.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Eine neue Expertenkommission soll für eine präzisere Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln sorgen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen ist am 11. März 2025 in Berlin zur konstituierenden Sitzung der neuen Berufungsperiode zusammengekommen. Das Gremium begutachtet Erzeugnisse, die sich im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln bewegen und soll damit einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Gesundheitsschutz von Verbrauchern leisten.

Friedel Cramer, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betonte: „Die Zahl der auf dem Markt befindlichen Nahrungsergänzungsmittel steigt ständig, vor allem im Onlinehandel. Ihre Abgrenzung zu Arzneimitteln ist für die Überwachungsbehörden eine große Herausforderung, denn sie müssen eine rechtssichere Einzelfallprüfung vornehmen. Mit ihrer Arbeit liefert die Gemeinsame Expertenkommission dafür aktuelle, wissenschaftlich und rechtlich fundierte Erkenntnisse. Damit tragen die Kommissionsmitglieder wesentlich zum Verbraucherschutz bei.“

Prof. Dr. Werner Knöss, Vizepräsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) ergänzte, dass die Zusammensetzung und die Arbeit der gemeinsamen Expertenkommission die außergewöhnliche Breite der Thematik repräsentiere. Die Zusammenarbeit ist ressortübergreifend angelegt, die Expertise in interdisziplinär ausgerichtet und auch die Perspektiven der Bundesinstitutionen und der Länder soll in die fachlich-wissenschaftliche Bewertung eingehen. „Deshalb treiben wir auch aus der Perspektive des Patientenschutzes mit unserer Gemeinsamen Expertenkommission die verlässliche Einstufung von Produkten spürbar voran“, so Prof. Dr. Knöss.

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